Wohlweislich hat Herr Bürgermeister Vesenmaier bereits bei der Gründungsversammlung am 19.04.2004 nachfolgende Worte ausgesprochen:
Bürgermeister Vesenmaier schlägt als Vereinsname „Förderverein Altenpflegeheim Wäschenbeuren“ vor. Er ist der Auffassung, dass der Aktionsradius des Vereins nach und nach erweitert werden soll und generell die Seniorenarbeit unterstützt. Deshalb soll im nächsten und übernächsten Jahr die Namensgebung überprüft werden.
Bei ansteigenden Altersstrukturen und den Zuwachs an Einrichtungen zur Pflege in Wäschenbeuren wurde an der Hauptversammlung 2019 eine Anpassung der Satzung vorgeschlagen. Die große Mehrheit der Mitglieder hat den nachfolgenden zukunftsweisenden Änderungen unserer Satzung zugestimmt:
- Anpassung des Vereinsnamens auf die zukünftigen Belange
- Steuerliche Anpassung zur Förderung des Ehrenamtes
- Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung
Auszug aus der Satzung § 3 Aufgaben und Zweck:
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er fördert die Altenhilfe und unterstützt die Schaffung und den Betrieb von Pflegeeinrichtungen.
2) Weiteres Ziel des Vereins ist es, dieses Vorhaben in der Bevölkerung zu verdeutlichen und die Belange der Altenversorgungszentren zu interessieren.
3) Der Verein verpflichtet sich, sein Vermögen nur diesem Zweck zur Verfügung zu stellen. Dasselbe gilt für die Mitgliedsbeiträge und die eingegangenen Spenden.
Mit dieser Satzungsänderung hat sich der Verein für die Anforderungen und Aufgaben des 21. Jahrhunderts gestellt. Selbstverständlich bleiben wir dem Kardinal-Kasper-Haus auch in Zukunft eng verbunden.
Die Änderung der Satzung VR 531235 wurde vom Registergericht Ulm genehmigt.